DSGVO
1. Allgemeine Hinweise
Faravianmilo legt Wert auf einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir bearbeiten personenbezogene Daten nach den jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Für unsere Geschäftstätigkeit in der Schweiz ist insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) einschliesslich der dazugehörigen Verordnung (DSV) massgeblich. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) gilt nicht automatisch für jedes Unternehmen oder jede Person, die unsere Website besucht.
Die DSGVO kann auf bestimmte Datenbearbeitungen Anwendung finden, wenn die Voraussetzungen ihres räumlichen und sachlichen Anwendungsbereichs erfüllt sind. Soweit dies der Fall ist, beachten wir die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen.
2. Anwendungsbereich der DSGVO
Die DSGVO kann insbesondere in folgenden Fällen Anwendung finden:
- Ein Unternehmen bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung in der Europäischen Union.
- Ein Unternehmen ausserhalb der EU bietet Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen an und erfüllt damit die Voraussetzungen von Artikel 3 DSGVO.
- Ein Unternehmen ausserhalb der EU beobachtet das Verhalten von Personen in der EU, sofern die Voraussetzungen von Artikel 3 DSGVO erfüllt sind.
Unser derzeit bestätigter Lieferbereich umfasst die gesamte Schweiz. Nach den uns vorliegenden Angaben ist keine gezielte Ausrichtung unseres Warenangebots auf Personen in der Europäischen Union bestätigt. Ebenso ist keine gezielte Beobachtung des Verhaltens von Personen in der EU bestätigt.
Die blosse technische Abrufbarkeit unserer Website aus einem EU-Mitgliedstaat führt nicht automatisch dazu, dass die DSGVO auf sämtliche Datenbearbeitungen anwendbar ist.
Ob die DSGVO im Einzelfall gilt, hängt von den tatsächlichen Umständen ab, insbesondere davon, ob Waren oder Dienstleistungen gezielt Personen in der EU angeboten werden oder deren Verhalten dort beobachtet wird.
3. Grundsätze der Datenbearbeitung nach der DSGVO
Soweit die DSGVO Anwendung findet, beachten wir die folgenden Grundsätze:
- Rechtmässigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz: Personenbezogene Daten müssen rechtmässig und nachvollziehbar bearbeitet werden.
- Zweckbindung: Daten werden für festgelegte und rechtmässige Zwecke erhoben und grundsätzlich nicht zweckwidrig weiterbearbeitet.
- Datenminimierung: Es werden nur die Daten bearbeitet, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
- Richtigkeit: Personenbezogene Daten sollen sachlich richtig und erforderlichenfalls aktuell sein.
- Speicherbegrenzung: Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
- Integrität und Vertraulichkeit: Daten sind durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen vor unbefugter Bearbeitung, Verlust oder Beschädigung zu schützen.
- Rechenschaftspflicht: Soweit die DSGVO gilt, muss der Verantwortliche die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgrundsätze nachweisen können.
Diese Grundsätze beschreiben gesetzliche Anforderungen und stellen keine Aussage über eine bestimmte Zertifizierung oder eine bestimmte technische Sicherheitslösung dar.
4. Rechtsgrundlagen der Datenbearbeitung
Wenn die DSGVO auf eine Datenbearbeitung anwendbar ist, muss diese auf einer Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO beruhen. Je nach Zweck und tatsächlichen Umständen können insbesondere folgende Rechtsgrundlagen in Betracht kommen:
- Einwilligung: Die betroffene Person hat freiwillig, informiert und eindeutig in die betreffende Datenbearbeitung eingewilligt.
- Vertragserfüllung: Die Bearbeitung ist erforderlich, um einen Vertrag zu erfüllen oder vorvertragliche Massnahmen auf Anfrage der betroffenen Person durchzuführen.
- Rechtliche Verpflichtung: Die Bearbeitung ist erforderlich, um eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen.
- Berechtigte Interessen: Die Bearbeitung ist zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.
- Weitere gesetzliche Grundlagen: Andere Rechtsgrundlagen nach Artikel 6 DSGVO können berücksichtigt werden, wenn ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nicht jede Datenbearbeitung beruht auf einer Einwilligung. Die konkrete Rechtsgrundlage muss für den jeweiligen Bearbeitungszweck bestimmt werden. Die Rechtsgrundlagen der DSGVO sind von den Anforderungen des Schweizer DSG zu unterscheiden.
5. Datenschutzrechte nach der DSGVO
Soweit die DSGVO auf die betreffende Datenbearbeitung anwendbar ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können betroffene Personen insbesondere folgende Rechte haben:
5.1 Recht auf Information
Betroffene Personen haben das Recht, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Dazu gehören insbesondere die Bearbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger und Speicherdauer.
5.2 Recht auf Auskunft
Betroffene Personen können eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten über sie bearbeitet werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können sie Auskunft über diese Daten und eine Kopie davon verlangen.
5.3 Recht auf Berichtigung
Betroffene Personen können verlangen, dass unrichtige personenbezogene Daten berichtigt und unvollständige Daten vervollständigt werden.
5.4 Recht auf Löschung
Unter den Voraussetzungen der DSGVO können betroffene Personen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dieses Recht gilt nicht uneingeschränkt, insbesondere wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere rechtlich anerkannte Gründe entgegenstehen.
5.5 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
In den gesetzlich vorgesehenen Fällen können betroffene Personen verlangen, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt wird.
5.6 Recht auf Datenübertragbarkeit
Soweit die Voraussetzungen der DSGVO erfüllt sind, können betroffene Personen verlangen, die von ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder diese unter den gesetzlichen Voraussetzungen direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen.
5.7 Recht auf Widerspruch
Unter den Voraussetzungen der DSGVO können betroffene Personen einer Datenbearbeitung widersprechen, die auf berechtigten Interessen oder einer Aufgabe im öffentlichen Interesse beruht.
Gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Direktwerbung kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden. Nach einem wirksamen Widerspruch dürfen die betreffenden Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet werden.
5.8 Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
5.9 Rechte bei automatisierten Entscheidungen
Unter den Voraussetzungen von Artikel 22 DSGVO haben betroffene Personen bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Entscheidungen, die ausschliesslich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen und ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.
Diese Rechte können gesetzlichen Ausnahmen und Einschränkungen unterliegen.
6. Ausübung Ihrer Datenschutzrechte
Wenn Sie ein Recht nach der DSGVO geltend machen möchten und diese auf die betreffende Datenbearbeitung anwendbar ist, können Sie uns kontaktieren:
- E-Mail: solutions@faravianmilo.com
- Telefon: +1 (601) 938-2745
Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst genau und geben Sie, soweit erforderlich, die E-Mail-Adresse an, die Sie für eine Bestellung oder ein Kundenkonto verwendet haben. So können wir Ihre Anfrage besser zuordnen.
Zum Schutz Ihrer Daten können wir angemessene zusätzliche Angaben zur Überprüfung Ihrer Identität verlangen. Bitte übermitteln Sie uns keine vollständigen Kreditkartennummern, Passwörter oder andere unnötige vertrauliche Angaben per gewöhnlicher E-Mail.
Soweit die DSGVO Anwendung findet, beantworten wir Anfragen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang. Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen kann diese Frist unter den gesetzlichen Voraussetzungen um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden. Über eine Verlängerung und deren Gründe informieren wir innerhalb der ersten Monatsfrist.
Wenn wir einer Anfrage nicht entsprechen können, informieren wir Sie über die Gründe und gegebenenfalls über die verfügbaren Beschwerdemöglichkeiten.
7. Speicherdauer und Datensicherheit
Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die jeweiligen Bearbeitungszwecke erforderlich ist oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Wenn Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden und keine andere rechtliche Grundlage für ihre weitere Aufbewahrung besteht, werden sie nach Massgabe der anwendbaren Vorschriften gelöscht oder anonymisiert.
Soweit die DSGVO Anwendung findet, treffen wir unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Datenbearbeitung sowie der möglichen Risiken angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen.
8. Weitergabe personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten können an Dritte weitergegeben werden, soweit dies für unsere Geschäftstätigkeit erforderlich und rechtlich zulässig ist. Je nach den tatsächlich eingesetzten Diensten können dazu insbesondere folgende Empfängerkategorien gehören:
- Zahlungsdienstleister;
- Logistik- und Zustelldienstleister;
- Anbieter von Website-Hosting und technischen Dienstleistungen;
- Anbieter von Kundenservice- und betrieblichen Unterstützungsleistungen.
Diese Kategorien beschreiben mögliche Empfänger. Sie bestätigen nicht, dass bestimmte Anbieter tatsächlich eingesetzt werden.
9. Internationale Datenübermittlung
Ob personenbezogene Daten ins Ausland übermittelt werden, hängt von den tatsächlichen Datenflüssen und den eingesetzten Dienstleistern ab. Unsere Kontaktadresse in den USA allein bedeutet nicht, dass personenbezogene Daten dort gespeichert oder bearbeitet werden.
Soweit die DSGVO Anwendung findet und personenbezogene Daten in ein Land ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, müssen die Anforderungen des Kapitels V DSGVO erfüllt sein. Je nach Einzelfall können insbesondere folgende Mechanismen in Betracht kommen:
- ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission;
- geeignete Garantien nach der DSGVO, beispielsweise Standardvertragsklauseln, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind;
- andere gesetzlich vorgesehene Übermittlungsmechanismen, sofern sie im konkreten Fall zulässig sind.
Wir behaupten nicht, dass ein bestimmter Übermittlungsmechanismus bereits eingesetzt wird. Die tatsächlich verwendeten Übermittlungswege und Garantien müssen anhand der jeweiligen Dienstleister und Datenflüsse beurteilt werden.
Für Datenübermittlungen aus der Schweiz ins Ausland gelten zusätzlich die eigenständigen Anforderungen des Schweizer DSG, insbesondere die Vorschriften über die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.
10. Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde
Soweit die DSGVO auf eine Datenbearbeitung anwendbar ist, können betroffene Personen gemäss Artikel 77 DSGVO eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen.
Zuständig kann insbesondere eine Aufsichtsbehörde am gewöhnlichen Aufenthaltsort, am Arbeitsplatz oder am Ort des mutmasslichen Verstosses sein. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls.
Für Datenschutzfragen nach Schweizer Recht ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde auf Bundesebene. Die Rechte und Beschwerdemöglichkeiten nach Schweizer Recht richten sich nach dem DSG und sind von den Beschwerderechten nach der DSGVO zu unterscheiden.
11. Datenschutzbeauftragte und EU-Vertretung
Ob ein Datenschutzbeauftragter (DPO) benannt werden muss, hängt von den Voraussetzungen des Artikels 37 DSGVO und den tatsächlichen Umständen der Datenbearbeitung ab. Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Auch die Pflicht zur Benennung einer Vertretung in der Europäischen Union richtet sich nach den Voraussetzungen von Artikel 27 DSGVO. Sie kann insbesondere dann bestehen, wenn Artikel 3 Absatz 2 DSGVO anwendbar ist. Die DSGVO sieht hierfür bestimmte Ausnahmen vor.
Wir machen in dieser Richtlinie keine unbestätigte Angabe darüber, dass ein Datenschutzbeauftragter oder eine EU-Vertretung benannt wurde. Unsere allgemeine Kontaktadresse ist nicht als Anschrift eines Datenschutzbeauftragten oder einer EU-Vertretung ausgewiesen.
12. Kontakt
Wenn Sie Fragen zu dieser GDPR-Richtlinie oder zur Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie uns kontaktieren:
Adresse: 449 Sundance Cir, Richland, MS 39218, USA
Telefon: +1 (601) 938-2745
E-Mail: solutions@faravianmilo.com
Servicezeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, CET)